1. Geltungsbereich
Für alle Leistungen und Angebote sind die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.
2. Angebot und Preise
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Unsere Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Zahlung
(1) Unsere Rechnungen haben ein Zahlungsziel von 14 Tagen nach Rechnungslegung.
(2) Gerät der Auftraggeber in Verzug, sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
4. Haftung
Schadensersatzansprüche gegen TAC Insights sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Im Falle eines groben Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung auf die Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens. Für anderweitige Schäden, insbesondere für Körperschäden, besteht die Haftung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften uneingeschränkt fort. Dies gilt auch für Handlung der Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.
4a. Covid-19
TAC Insights hat ein Schutz- und Hygienekonzept zur Vermeidung von Covid-19 Ansteckungen ergriffen. Dieses Schutz- und Hygienekonzept wird den Teilnehmern rechtzeitig vor der Durchführung von Veranstaltungen kommuniziert und zu Beginn der Veranstaltungen nochmals in einem Safety-Meeting beschrieben. Die Teilnehmer bestätigen die Kenntnis über das Schutz- und Hygienekonzept mit ihrer Unterschrift. Schadensersatzansprüche gegen TAC Insights sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht.
> Zum Hygienekonzept
5. Schutzrechte
Sämtliche Immaterialgüterrechte, einschließlich aller Urheberrechte, Know-how, Marken, Geschmacksmuster, Designs und Erfindungen, die TAC Insights in die Vertragserfüllung einbringt, gehören und verbleiben bei TAC Insights. Die Einräumung von Nutzungsrechten an den Auftraggeber bleibt vorbehalten.
6. Vertraulichkeit / Abwehrverbot
(1) Geheimhaltungsbedürftige Informationen sind vertraulich zu behandeln.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, es für die Zeit der Geschäftsbeziehung zu unterlassen, Mitarbeiter von TAC Insights, die mit einer Leistungserbringung für den Auftraggeber befasst sind, für das eigene Unternehmen oder Dritte abzuwerben. Ein Abwerben liegt vor, wenn der Mitarbeiter binnen eines Zeitraums von sechs Monaten nach der Beendigung seines Anstellungsverhältnisses mit TAC Insights Arbeits- oder Dienstleistungen für den Auftraggeber erbringt. Im Falle einer unberechtigten Abwerbung zahlt der Auftraggeber an TAC Insights eine Vertragsstrafe in Höhe von sechs Bruttomonatsgehältern auf der Basis des Bruttomonatsgehalts, das der betreffende Mitarbeiter im Monat des Ausscheidens bei TAC Insights verdient hat sowie Schadensersatz für den TAC Insights aufgrund der unberechtigten Abwerbung des Mitarbeiters entgangenen Gewinns für sechs Monate.
7. Bedingungen für Veranstaltungen
(1) Eine Veranstaltungsteilnahme ist nur möglich, wenn die Zahlung bereits eingegangen ist oder vor Ort der Betrag in bar oder mit einem Verrechnungsscheck beglichen wird. Um den Frühbucher-Rabatt in Anspruch zu nehmen, muss die Zahlung bis Ablauf der Frühbucherfrist eingegangen sein. Die Kombination von Rabatten für Veranstaltungen ist nicht möglich.
(2) Stornierungen für Veranstaltungsteilnahmen müssen vom Teilnehmer schriftlich mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei TAC Insights eingehen. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 200,- Euro erhoben. Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird die volle Teilnahmegebühr berechnet. Im Verhinderungsfall kann eine andere Person als Ersatz angemeldet werden. Etwaige Programmänderungen sowie das Recht, in Ausnahmefällen die Teilnahme an einer Veranstaltung abzulehnen, bleiben vorbehalten. Kostenfreie Stornierungen auf Ausstellerseite sind nicht möglich.
(3) Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung wird das Recht gewährt, dort Bilder aufzunehmen sowie deren Verbreitung und Veröffentlichung im Rahmen von Marketingmaßnahmen zugestimmt, sei es gedruckt, elektronisch, oder in Fachmedien, einschließlich Social Media und unseren Event-Websites. Alle Bilder, die auf der Veranstaltung aufgenommen werden, sind damit Eigentum von TAC Insights. Aufnahmen von Bild-/Tonmaterial seitens der Teilnehmer sind nicht gestattet. Die freigegebenen Videos stehen den Teilnehmern nach der Veranstaltung in einem Download-Bereich für weitere 40 Tage zur Verfügung. Die Videos dürfen nicht bearbeitet und veröffentlicht oder an Dritte weitergeleitet werden. Ein Verstoß gegen diese Schutzklauseln zieht rechtliche Konsequenz nach sich.
Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte unter info@tac-insights.com.
(4) TAC Insights bemüht sich, die geplanten Veranstaltungstermine einzuhalten. In gewissen Fällen kann es jedoch zur Absage oder Verlegung einer Veranstaltung kommen. Es handelt sich hierbei entweder um Fälle, in denen die Veranstaltung – z.B. aufgrund höherer Gewalt – nicht durchgeführt werden kann oder TAC Insights eine Durchführung aufgrund der Umstände des Einzelfalls nicht zugemutet werden kann. Ein solcher Fall liegt insbesondere vor, wenn nach der Einschätzung von TAC Insights eine Gefährdung der Teilnehmer vorliegen kann.
In diesen Fällen gilt Folgendes:
- Soweit die Veranstaltung ersatzlos abgesagt wird, erhalten die Teilnehmer die Möglichkeit, an einer von uns organisierten, ähnlichen Veranstaltung teilzunehmen. Wenn der Teilnehmer dies nicht wünscht, erstatten wir ihm auf seinen Wunsch das Geld zurück.
- Soweit wir die Veranstaltung verlegen, werden wir den Teilnehmer automatisch zum neuen Veranstaltungstermin anmelden. Eine Stornierung durch den Teilnehmer infolge der Verlegung ist in diesen Fällen nicht möglich, es sei denn, die Wahrnehmung des verlegten Termins ist für den Ticketinhaber nachweislich nicht zumutbar. Dies gilt nicht, sofern der Veranstalter den die Verlegung verursachenden Umstand schuldhaft herbeigeführt hat. Selbstverständlich kann ein Kollege oder eine Kollegin als Ersatz benannt werden. Auch bieten wir im Falle der Verhinderung den Transfer der Teilnehmergebühr auf eine andere Tagung im Zeitraum von 12 Monaten an.
Eine Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, es sei denn TAC Insights ist für den Umstand verantwortlich, aufgrund dessen die Veranstaltung abgesagt wurde. Im Übrigen gilt Ziffer 4 dieser Bedingungen.
8. Rechtswahl / Gerichtsstand / Erfüllungsort
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
(2) Gerichtsstand ist Berlin.
(3) Erfüllungsort ist Berlin oder der ausgewiesene Veranstaltungsort.
9. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.
Berlin, Januar 2022
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